Waldbrandverordnung im Bezirk Amstetten in Kraft

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat am 21. April 2026 eine Waldbrandverordnung erlassen, die mit sofortiger Wirkung gilt.

Was ist verboten?

Im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten gilt im Wald und in Waldnähe ab sofort:

  • Kein Feuer entzünden oder unterhalten
  • Kein Rauchen
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegwerfen (Zündhölzer, Zigaretten – aber auch Glasflaschen, die als Brennglas wirken können)
  • Keine pyrotechnischen Gegenstände verwenden

Das Verbot gilt überall, wo Bodendecke oder Windverhältnisse ein Übergreifen von Feuer auf den Wald begünstigen.

Strafen

Verstöße werden gemäß Forstgesetz 1975 mit bis zu € 7.270,– oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet.

Die Verordnung gilt bis auf Widerruf.

Quelle: Verordnungsblatt der BH Amstetten, Nr. 1/2026 vom 21. April 2026