
Unser gesetzlicher Auftrag
Die Freiwillige Feuerwehr ist gemäß dem Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015)
eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nimmt hoheitliche Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr wahr.
Die zentralen gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr umfassen:
- Bekämpfung von Bränden
- Technische Hilfeleistung bei Unfällen und Schadensereignissen
- Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Zwangslagen
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Durchführung vorbeugender Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes
- Mithilfe bei der Brandverhütung und Brandursachenermittlung
Diese gesetzlich verankerten Aufgaben setzen wir in unserer täglichen Arbeit gezielt in den Bereichen
Einsatzdienst, Prävention und Katastrophenschutz um.

Einsatzdienst
Im Einsatzfall zählt jede Sekunde. Unsere Feuerwehr ist Rund um die Uhr einsatzbereit,
Um Menschen zu Retten, Sachwerte zu Schützen und Gefahren zu beseitigen.
Zur Wahrnehmung dieser Kernaufgabe zählt insbesondere:
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft – personell, organisatorisch und technisch
- Laufende Schulung und Ausbildung unserer Mitglieder
- Wartung, Instandhaltung und Modernisierung von Fahrzeugen und Ausrüstung
- Optimierung der Abläufe im Einsatz, um effizient und sicher helfen zu können
- Stärkung der Kameradschaft durch gemeinsame Aktivitäten und Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehr

Prävention
Ein wesentlicher Teil unseres Auftrags ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihre Entstehung zu verhindern.
Im Rahmen unserer präventiven Tätigkeiten:
- Information der Bevölkerung über richtiges Verhalten im Brandfall
- Schulungen zur Handhabung von Feuerlöschern
- Feuerlöscherüberprüfung alle 2 Jahre in der Feuerwehr
- Zusammenarbeit mit Schulen im Rahmen von Gemeinsam.Sicher.Feuerwehr, um Kindern grundlegendes Brandschutzwissen zu vermitteln
- Mitwirkung bei Brandbeschauen und fachliche Begleitung
- Aktualisierung von Plänen und einsatzrelevanten Daten zu potenziellen Brandobjekten

Katastrophenschutz
Bei großflächigen Schadensereignissen – wie Hochwasser, Stürmen oder einem Blackout – übernehmen wir zentrale Aufgaben im Schutz der Bevölkerung. Dabei sind wir sowohl beratend als auch operativ tätig. Unsere Aufgaben im Katastrophenschutz umfassen:
- Mitwirkung im Krisenstab der Gemeinde als operatives Organ
- Information der Bevölkerung über aktuelle Krisenlagen
- Erstellung und Planung von Sonderalarmplänen, Ablaufplänen sowie des Allgemeinen Katastrophenschutzplans
- Durchführung von Übungen und Ausbildungen im Bereich Katastrophenschutz
- Aufbau von Notversorgungsstrukturen und Koordination von Schutz- und Evakuierungsmaßnahmen